Krankschreibung bei Erkältung


"Ich habe Angst um meinen Job." "Das Projekt ist in der Endphase." "Das Geschäft hat gerade Hochsaison." Oder einfach: "Ohne mich geht es nicht." Die Gründe, warum Mitarbeiter sich trotz einer Erkältung nicht krankschreiben lassen, sind vielfältig. Dabei gibt es vor allem bei einer richtigen Erkältung mit

einen guten Grund, zuhause zu bleiben. Tun Sie es nämlich nicht, reichen Sie vor allem in der Erkältungszeit Ihren Infekt ganz schnell an die Kollegen weiter — und selbst eine nur leichte Erkältung kann dafür sorgen, dass Betroffene nicht vollständig leistungsfähig sind.

Wenn Sie sich also wirklich schlecht fühlen, ist es wichtig, sich zu Ihrem eigenen Wohle — und dem Ihrer Kollegen — eine Krankschreibung Ihres Arztes zu holen und die Erkältung auszukurieren. Für welchen Zeitraum die Krankschreibung ausgestellt wird, hängt vom Zustand des Patienten und von der Einschätzung des Mediziners ab. Bei Bedarf kann sie jedoch jederzeit verlängert werden.

Schon gewusst?

Sie müssen übrigens nicht zwingend wegen einer Erkältung zuhause bleiben, wenn Sie sich schon wieder fit fühlen, aber noch krankgeschrieben sind. Trotz allem ist es wichtig, vor Arbeitsantritt komplett gesund und nicht mehr ansteckend zu sein. Im Zweifelsfall hilft hier ein erneuter Besuch beim Arzt, um sicherzugehen, dass die Erkältung vollständig auskuriert ist.

Ist es Pflicht, sich bei einer Erkältung krankschreiben zu lassen?


Wenn Sie aufgrund einer Erkältung nicht arbeiten gehen können, benötigen Sie nicht unbedingt sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab wann diese tatsächlich vorzulegen ist, bestimmt Ihr Arbeitgeber. Manche Unternehmen wollen schon ab dem ersten Fehltag einen Nachweis der vorhandenen Erkrankung sehen. In der Regel fordert der Arbeitgeber aber spätestens ab dem dritten Tag in Folge, den Sie wegen einer Erkältung zuhause bleiben, eine Bescheinigung von Ihrem Arzt. Wenn Sie nicht sicher sind, ab wann das für Sie erforderlich ist, fragen Sie am besten im Personalbüro nach.

Natürlich sollten Sie schon am Morgen des ersten Tages in der Firma telefonisch Bescheid geben, dass Sie erkrankt sind. Versagt die Stimme, ist auch eine Krankmeldung per Email in der Regel kein Problem. In jedem Fall sollte Ihr Vorgesetzter jedoch sofort informiert werden.

Was darf ich bei Erkältung, obwohl ich nicht arbeiten gehe?


Sie sind mit gelbem Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zuhause? Das heißt aber nicht unbedingt, dass Sie das Bett hüten müssen. Ihre Pflicht ist es dafür zu sorgen, dass Sie schnellstmöglich wieder gesund und damit arbeitsfähig werden. Wenn Sie eine Krankschreibung wegen Erkältung haben, dürfen Sie aber trotzdem – gut eingepackt – an die frische Luft. Sei es für einen Spaziergang, zum Einkaufen oder um den Gang in die Apotheke zu erledigen. In diesen Fällen müssen Sie auch nicht mit Ärger rechnen, wenn Sie von Ihren Kollegen oder dem Chef gesehen werden.

Anders sieht es aus, wenn Sie wegen Erkältung zwar nicht arbeiten, aber gemütlich in der Kneipe Ihr Bierchen trinken, auf der Baustelle eines Freundes aushelfen oder fröhlich durch den Park joggen. Solche Aktivitäten sind bei einer Erkältung der Genesung abträglich und damit verboten. Sind Sie fit genug, um sich körperlich aktiv zu betätigen, sollten Sie auch wegen der Erkältung nicht mehr zuhause bleiben. Wer sich dennoch auf seinem gelben Schein ausruht, riskiert sogar eine Abmahnung.

Kann ich mich wegen Erkältung meines Kindes krankschreiben lassen?

Eine Krankschreibung wegen Erkältung benötigen Sie bei kranken Kindern nicht unbedingt, es sei denn, Sie sind selbst auch erkältet. Pro Elternteil dürfen Sie im Jahr zehn Tage zuhause bleiben, um Ihr krankes Kind zu pflegen. Sind Sie alleinerziehend, stehen Ihnen sogar 20 Tage zu. Diese Zeit bekommen Sie aber nicht vom Arbeitgeber, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet. Diese richtet sich in Prozenten nach dem Brutto- oder Nettolohn. Um die Vergütung zu erhalten, darf Ihr Kind nicht älter als zwölf Jahre sein und muss wegen der Erkältung vom Kinderarzt krankgeschrieben sein. Zuhause dürfen Sie außerdem nur bleiben, wenn niemand anders das Kind versorgen kann.1

Urlaub direkt nach der Krankschreibung wegen Erkältung


Wer wegen Erkältung nicht arbeiten war, darf nach der Krankschreibung nicht unmittelbar in den Urlaub fahren – denken viele Arbeitnehmer. Im Gegensatz zur Krankheit ist der Urlaub aber meist langfristig geplant. Sie dürfen ihn deshalb auch antreten, wenn Sie vorher mit Attest zuhause waren.

Vermiest Ihnen ein Infekt den Urlaub und Sie müssen wegen einer Erkältung zuhause bleiben, sind Ihre kostbaren Urlaubstage nicht automatisch futsch. Lassen Sie sich krankschreiben, gilt der Urlaub als nicht angetreten und die entsprechenden Urlaubstage bleiben Ihnen erhalten. Dafür müssen Sie allerdings etwas tun: Wie bei regulären Arbeitstagen auch, müssen Sie die Krankheit sofort melden. In diesem Fall gilt außerdem: Lassen Sie sich vom ersten Tag der Erkrankung an wegen Erkältung krankschreiben. Das ist ebenso der Fall, wenn Sie gerade im Ausland sind. Ihr Attest sollte explizit Ihre Arbeitsunfähigkeit erwähnen.

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Elizabetha Noack Elizabetha Noack studierte im Erststudium Journalistik und im Zweitstudium International Business Communication (IBC) – inklusive einer Übersetzerausbildung. Seit 2006 ist sie als freiberufliche Texterin aktiv und widmet sich vorrangig gesundheitlichen beziehungsweise medizinischen Themen. Elizabetha Noack Autorin kanyo® mehr erfahren
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